Corona-Verordnung vom 3. November 2021
Mit heutigem Datum 3.11.2021 gilt folgende Verordnung für Sportveranstaltungen, Lauf Treffs usw. : Ab dem 3.11.2021 gilt in Baden-Württemberg die Corona – Warnstufe! Das heißt, der Zutritt zu Sportanlagen in geschlossenen Räumen ist weiterhin mit 3G möglich, allerdings ist nun für nicht-immunisierte Personen ein PCR-Test erforderlich (nicht älter als 48h). Auch im Freien besteht zudem nur noch eine 3G-Zugangsmöglichkeit (Antigen-Test reicht ...












