Jugendschutzkonzept

Kinder- und Jugendschutzkonzept

1      Grundsätze des Vereins

Das Ausdauersportteam Süßen e. V. (kurz „AST“) ist ein Verein (VR 540393 Amtsgericht Ulm) mit Sitz in Süßen.

Das AST Süßen ist ein ca. 600 Mitglieder zählender Ausdauersportverein mit den Bereichen Leistungs-, Breiten-, und Gesundheitssport.

Durch dieses vielfältige Angebot ist im Verein jeder herzlich willkommen, der sich sowohl sportlich betätigen als auch ehrenamtlich in die Vereinsarbeit einbringen möchte.

Dieses Konzept beinhaltet konkrete Präventions- und Interventionsmaßnahmen gegen sexualisierte Gewalt im Verein, gemeinsame Haltungsstandards gegen Alkohol-, Drogen- und Medikamentenmissbrauch beim Sport und Gemeinschaftsregeln gegen grenzverletzendes Verhalten innerhalb des Vereins.

Abteilungsübergreifend richten wir unser Handeln nach unverrückbaren Verhaltensregeln aus, die die Grundlage und Orientierung für unsere Arbeit im Verein bilden.

1.1     Fairness

Von einer fairnessfördernden Wirkung des Sports per se kann nicht ausgegangen werden. Vielmehr muss durch das vorgelebte Verhalten Aller eine tugendhafte Einstellung vorgelebt werden.

Beim AST Süßen definieren wir Fairness als Regeltreue, Sportsgeist und Gewinnstreben. Denn wer fair ist, hält sich an Regeln und beachtet darüber hinaus auch die ungeschriebenen Regeln des Sports – und zeigt Sportsgeist (informelle Fairness).

Ein Handeln im Sinne des Sportgeists bedeutet aus unserer Sicht, dass man sich nicht dazu hinreißen lässt, die „Grauzonen“ der Regeln zum Zweck des eigenen Vorteils auszuloten. Gegnerinnen und Gegner (z.B. in einem Laufwettkampf) werden dann nicht als feindliche Personen angesehen, die zu überlisten sind, sondern als notwendige Spielpartnerinnen und -partner.

Erfolg und Fairness scheinen sich zu widersprechen. Werden „Sieg/Niederlage“ und „fair/unfair“ in einen Zusammenhang gebracht, dann ist der „faire Sieg“, das erstrebte Ziel des sportlichen Wettkampfs, einer „unfairen Niederlage“ in jedem Fall vorzuziehen. Prekär ist jedoch das Verhältnis zwischen einem „unfairen Sieg“ und einer „fairen Niederlage“. Aus welchen Gründen sollte Letzteres Ersterem vorgezogen werden? Wenn die faire Niederlage einen Wert hat, dann ist dieser nicht mit dem Ausgang des Spiels verknüpft, sondern im Spielprozess zu verorten.

Hieraus folgt, dass der Wert eines Spiels nicht ausschließlich im erzielten Ergebnis, sondern im Prozess des Spielens besteht. Der Witz des Spiels ist „spielen und durch Spielen gewinnen“

Für unsere Kinder und Jugendlichen wollen wir beim AST eine Atmosphäre der Fairness schaffen, indem wir bei Wettkämpfen und im Training Fairness vorleben.

Beim AST Süßen lernen unsere Kinder und Jugendlichen den richtigen Umgang mit fairen Siegen und fairen Niederlagen.

1.2     Wertschätzung

Wertschätzung zu erfahren ist ein menschliches Bedürfnis. Aufrichtige Wertschätzung kann zu einer echten Steigerung der Motivation und Leistung führen.

In erster Linie geht es bei der Wertschätzung um das Anerkennen der erbrachten Leistung der Kinder und Jugendlichen. Es muss jedoch nicht immer das Außergewöhnliche sein, denn gerade in unerwarteten Situationen entfaltet eine wertschätzende Geste besondere Wirkung.

Beim AST Süßen wollen wir einen wertschätzenden Umgang untereinander pflegen. Dazu gehört, dass wir uns gegenseitig so akzeptieren wie wir sind. Wir zeigen Empathie und Toleranz und versuchen so, Potenziale der Kinder und Jugendlichen zu wecken.

1.3     Respekt

Respekt ist ein integraler Bestandteil des sportlichen Miteinanders. Respekt drückt sich aus in der Anerkennung des Mitmenschen mit allen Gegensätzen als eine Person, die das gleiche Recht hat wie ich, sich frei zu entfalten.

Beim AST Süßen definieren wir Respekt als wechselseitige Rücksichtnahme, Verständnis zwischen den Generationen sowie eine Kultur der Achtsamkeit.

Respektloses Verhalten wie Geringschätzung, Demütigung, Missachtung, Beleidigung, oder Herablassung lehnen wir ab.

1.4     Toleranz

Seit jeher steht der Vereinssport auch für die Völkerverständigung, für gelebte Integration und Toleranz. Denn kaum an einem Ort kommen Menschen so vieler unterschiedlicher Nationen, Kulturen und Religionen zusammen wie im Verein – und erleben noch dazu zusammen Erfolg, Misserfolg und große Emotionen.

Das AST Süßen ist ein Verein, dessen Vereinszweck sich an alle Personen richtet, die Interesse an einer sportlichen Betätigung haben – völlig egal, welchem Geschlecht, sozialer oder ethnischer Herkunft oder sexuelle Orientierung diese Person angehört.

1.5     Ehrlichkeit

Man sagt, Ausdauersport ist ein ehrlicher Sport. Die Leistung steht in einem direkten Verhältnis zum Training. Beim AST Süßen lernen Kinder und Jugendliche den Umgang mit den Rückmeldungen des Köpers auf das Ausdauertraining kennen.

Wir stehen ehrlich zu unseren Macken, Defiziten, entwicklungsbedingten Störungen und beschönigen, manipulieren und täuschen nicht. Ehrlichkeit bedeutet für uns, mit allen unseren individuellen Stärken und Schwächen zu sich zu stehen.

Beim AST Süßen lernen Kinder und Jugendliche, sich realistische Ziele zu setzen und konsequent darauf hin zu arbeiten – und dass dieser Weg Schwankungen unterliegt.

2      Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen

Die Verhaltensregeln sind nachfolgend einzeln definiert. Mit der im Anhang befindlichen Verpflichtungserklärung hat jede verantwortliche Person den Verhaltensregeln zugestimmt.

2.1     Verantwortungsbewusstsein

Wir sind uns bewusst, dass die Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen, in unseren Händen liegt.

Wir bewahren ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit und Schutz vor physischer, psychischer und sexueller Gewalt (z. B. Diskriminierung, sexueller Missbrauch).

Ihre Persönlichkeit wird geachtet und ihre Entwicklung unterstützt. Das persönliche Empfinden der Kinder und Jugendlichen steht im Vordergrund und wir stellen sicher, dass ausreichend Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten angeboten werden.

Wir sind Vorbilder für die Kinder und Jugendlichen und vermitteln die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln und handeln nach den Gesetzen des Fair Plays. Wir gehen mit dem uns entgegengebrachten Vertrauen respektvoll um.

2.2     Gleichbehandlung

Wir respektieren jedes Kind und jeden Jugendlichen und behandeln alle gleich und fair. Kein Kind/Jugendlicher erhält eine unsachliche Bevorzugung oder Vergünstigung und es werden keinem Kind/Jugendlichen Geschenke gemacht, die nicht zuvor mit mindestens einem weiteren Verantwortlichem abgesprochen sind.

Unter keinen Umständen wird ein Kind/Jugendlicher wegen des Geschlechtes, der sozialen oder ethnischen Herkunft oder der sexuellen Orientierung benachteiligt und/oder ausgeschlossen.

2.3     Privatbereiche

Einzelne Kinder und Jugendliche werden nicht in unseren Privatbereich (Wohnung, Garten, Haus, Hütte, etc.) mitgenommen. Wollen wir Kinder/Jugendliche in den privaten Bereich mitnehmen, erfolgt dies nur in der Gruppe und muss vorher mit den Erziehungsberechtigten abgesprochen werden. Es muss mindestens eine weitere erwachsene Person, im Optimalfall ein Elternteil, anwesend sein.

2.4     Transparenz

Wir richten unsere Übungswahl stets nach dem Entwicklungsstand der Teilnehmer und setzen kinder- und jugendgerechte Methoden zur Vermittlung ein. Auf Nachfrage legen wir die Wahl unserer Methoden und die Durchführung unserer Übungseinheiten transparent dar.

2.5     Körperkontakt

Körperlicher Kontakt in Form von Hilfestellung, Ermunterung, Gratulation oder Trösten darf das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.

Bei verschiedenen Übungen und Trainingseinheiten kann es im Rahmen der Hilfestellung zu unverzichtbarem körperlichem Kontakt kommen. Diese müssen wir im Vorfeld mit den Kindern und Jugendlichen besprechen und abklären.

Auch erlaubte körperliche Kontakte sind unverzüglich einzustellen, wenn diese von dem Kind/Jugendlichen nicht erwünscht sind oder, wenn man merkt, dass der Kontakt dem Kind/Jugendlichen unangenehm ist.

2.6     Angemessene Sprache & Auftreten

Unsere Umgangssprache ist wertschätzend und respektvoll. Wir verzichten auf abwertende, sexistische und diskriminierende Äußerungen. Mit unserem Verhalten gehen wir als positive Vorbilder voran und verzichten auf jegliche Art von Diskriminierung, Sexismus und Gewalt. Unserer Vorbildfunktion sind wir uns bewusst und handeln nachvollziehbar und ehrlich.

Wir achten darauf, dass der Verzicht auf eine vulgäre Sprache jeglicher Art respektiert und eingehalten wird.

Wir achten auf eine dem Sportbetrieb und dem Umfeld angemessene Kleidung. Als angemessen gilt die Wettkampfbekleidung der jeweiligen Sportart.

2.7     Umkleide & Duschmöglichkeiten

Es sollten entsprechende Umkleide- und Duschmöglichkeiten getrennt für Mädchen und Jungen zur Verfügung stehen.

Die Umkleiden der Kinder und Jugendlichen werden von uns grundsätzlich nicht unangekündigt betreten. Ist ein Betreten erforderlich, sollte dieses durch einen gleichgeschlechtlichen Erwachsenen erfolgen.

2.8     Übernachtungssituationen

Wir übernachten grundsätzlich in getrennten Zimmern und Zelten zu unseren Kindern und Jugendlichen. Bei Massenlagern in der Halle oder sonstigen großräumigen Schlaforten, kann von dieser Regel abgewichen werden. Bei Übernachtungen und Vereinsfahrten sind immer mindestens zwei Begleitpersonen sicherzustellen, eine männliche und eine weibliche oder je nach Bedarf.

Es liegt in unserer Verantwortung sicherzustellen, dass keine anderen Personen als die Kinder und Jugendlichen, Verantwortlichen und gegebenenfalls Elternteile an der Übernachtung teilhaben

2.9     Veröffentlichung von Bild- und Tonmaterial

Das Anfertigen von Bild- und Filmmaterialien im Rahmen von Veranstaltungen bedarf einer schriftlichen Einwilligung eines Erziehungsberechtigten des teilnehmenden Kindes oder Jugendlichen.

3      Rechte von Kindern und Jugendlichen

Kinder- und Jugendliche haben in unserem Verein Rechte. Diese respektieren wird.

Alle Kinder und Jugendliche haben dieselben Rechte. Es spielt keine Rolle, welches Geschlecht und welche soziale oder ethnische Herkunft bzw. welche sexuelle Orientierung das Kind/der Jugendliche hat.

Für alle Kinder und Jugendliche gilt daher:

  • Ich darf jederzeit „NEIN“ sagen.
  • Ich darf zu nichts gezwungen werden und ich kann jederzeit Übungen abbrechen
  • Meine Stimme wird gehört. Ich habe das Recht, mich zu beschweren.
  • Hilfe holen ist kein Petzen und kein Verrat. Es ist völlig in Ordnung, wenn ich mich jemandem anvertraue.
  • Mein Gefühl ist richtig. Wenn ich etwas unangenehm finde, ist dieses Gefühl völlig in Ordnung und muss respektiert werden.
  • Meine Meinung wird beachtet, ich darf mich einbringen, wenn ich dies möchte.

4      Prävention

4.1     Alkohol- und Medikamentenmissbrauch

Das AST Süßen versteht sich als sportliche Begegnungsstätte für alle Vereinsmitglieder und Gäste. Feiern und Feste gehören ebenso zum Vereinsleben wie der sportliche Wettbewerb. Auch beim Sport und im Vereinsleben gehört Alkohol oftmals wie selbstverständlich dazu.

Kinder und Jugendliche bekommen den Umgang der Erwachsenen mit Alkohol mit – und orientieren sich oftmals daran. Wie im Sportverein mit alkoholischen Getränken umgegangen wird, beeinflusst auch das Verhältnis, das Jugendliche zu Alkohol entwickeln.

Das AST Süßen setzt sich für einen maßvollen Genuss von Alkohol ein. Aus diesem Grund sind Leitlinien für den Umgang mit Alkohol im Kinder- und Jugendbereich aufgestellt worden:

  • Wir agieren als gute Vorbilder: Alle Personen verzichten während Mannschaftssitzungen, während der Betreuung beim Sport und bei Veranstaltungen der Jugend auf Alkohol.
  • Wir bieten Alternativen: Im Vereinsheim werden auch alkoholfreie Getränke angeboten. Diese sind teils günstiger als alkoholhaltige Getränke. Wir feiern alkoholfrei: Bei reinen Veranstaltungen der Kinder- und Jugendbereiche werden keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt.
  • Wir beachten den Jugendschutz: Wir halten die gesetzlich geltenden Jugendschutzbestimmungen ein und schenken keinen Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (Erwachsener, Vormund) aus
  • Wir fahren nüchtern: Als selbstverständlich sehen wir nüchterne Fahrten zu oder von Spielstätten an.

Die abteilungsübergreifende Vereinsjugend bemüht sich um eine Suchtprävention.

Die Ergebnisse aus der „#Pillenkick-Recherche“ von CORRECTIV und der ARD-Dopingredaktion aus dem Jahr 2020 zeigen, dass die regelmäßige und systematische Einnahme von Schmerzmitteln vor Spiel- und Wettkampfsituationen sowohl im Amateur- als auch im Profifußball zur kurzzeitigen Linderung von Schmerzen aus vorausgegangenen Krankheiten keine Seltenheit ist. Die Gefahren von physischen und psychischen Folgen scheinen dabei im Hintergrund zu stehen.

Das AST Süßen steht für eine gesundheitsfordernde Haltung seiner Vereinsmitglieder und befürwortet natürliche Regenerationsphasen und Verletzungsphasen, ggf. auch nach ärztlichen Anweisungen. Spiel- und Wettkampfeinsätze unter Medikamenteneinfluss stehen wir kritisch gegenüber. Minderjährige Vereinsmitglieder sollen auf ihre persönlichen Grenzen und Regenerationen achten.

4.2     Mobbing und grenzverletzendes Verhalten

Die oberste Priorität des AST Süßen liegt in der Achtung des seelischen und körperlichen Wohls unserer Vereinsmitglieder. Dazu zählen auch die Wahrung und Achtung der eigenen Grenzen und persönlichen Schutzräume sowie die offene Ansprache von konfliktbelasteten Beziehungs- und Arbeitssituationen. Ein Hauptgrund für aktiven Vereinssport im Kindes- und Jugendalter sind die Beziehungen zwischen den Kindern und Jugendlichen. Umso bemühter ist das AST Süßen, um für ein sportliches Gemeinwohl zu sorgen.

Im Folgenden stellen wir als Verein unsere Haltung zu grenzverletzendem Verhalten und Mobbing jeglicher Art vor und formulieren Leitsätze für unsere pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

Grundsätzlich können Grenzüberschreitungen in zwei Dimensionen differenziert werden. Es gibt unbeabsichtigte und korrigierbare Verhaltensweisen, die Grenzüberschreitungen zur Folge haben. Dem gegenüber stehen eindeutig übergriffige Verhaltensweisen, die Grenzüberschreitungen mutwillig provozieren.

Das AST Süßen. setzt sich gegen beide Dimensionen von Grenzüberschreitungen ein und sensibilisiert seine Übungsleiter diesbezüglich stetig.

Wir verurteilen:

  • Grenzverletzende Umgangsweisen und Zärtlichkeiten,
  • Verletzende Spitznamen,
  • Missachtung des Rechts auf Intimsphäre,
  • Missachtung des Rechts am eigenen Bild,
  • Grenzverletzende Gespräche.

Dabei sprechen wir immer von Grenzverletzungen von Erwachsenen gegenüber Kindern und Jugendlichen aber auch von Grenzverletzungen zwischen Gleichaltrigen.

Folgende Leitsätze definieren unsere Arbeit im Jugendbereich und sind von Allen zu wahren:

  • In unserem Verein wird keinem Kind oder Jugendlichen im Rahmen von Aufnahmen- oder Bestrafungsritualen, Mutproben, Spielen oder Übungen Angst gemacht. Niemand wird peinlichen oder beschämenden Situationen ausgesetzt.
  • In unserem Verein wird niemand durch grenzverletzende Rituale, Mutproben, Spiele oder Übungen lächerlich gemacht oder erniedrigt.
  • Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht, nicht mitzumachen, wenn ihnen ein Spiel oder eine Übung unangenehm ist oder sie sich dabei nicht wohlfühlen.

5      Organisatorisches

5.1     Einsicht in erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse

Im Gegensatz zum einfachen Führungszeugnis weist das erweiterte Führungszeugnis auch Verurteilungen

im niederschwelligen Bereich aus, womit es im Hinblick auf einschlägige Vorstrafen, z.B. gegen sexuelle Selbstbestimmung, aussagekräftiger ist. Es umfasst darüber hinaus auch Jugendstrafen von mehr als einem Jahr wegen schwerer Sexualdelikte.

Um den Kinder- und Jugendschutz in der Kinder- und Jugendhilfe zu verbessern, hat der Bundesgesetzgeber das Sozialgesetzbuch ergänzt. Es wurde der „Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen“ festgelegt: Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen darf der Träger nur Personen beschäftigen, die dazu persönlich geeignet sind.

Der Gesetzgeber sieht jedoch keine generelle Pflicht zur Vorlage eines Führungszeugnisses bei Neben- und Ehrenamtlichen vor. Ein erweitertes Führungszeugnis ist nur dann vorzulegen, wenn durch die Art, Intensität und Dauer der Kontakte ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen den jeweiligen Schutzbefohlenen und dem jeweiligen Mitarbeitenden aufgebaut werden kann. In unserer Vereinbarung werden die Tätigkeiten benannt werden, die aufgrund eines besonderen Vertrauensverhältnisses nur mit der Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis erfüllt werden können. Die ehrenamtlichen Mitarbeitenden beantragen das erweiterte Führungszeugnis bei der örtlichen Meldebehörde.

Bei der Beurteilung, inwiefern Tätigkeiten im organisierten Sport nur nach Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis wahrgenommen werden dürfen, ist zu prüfen, welche Risiken bestehen und welche sicherheitsfördernden Faktoren systematisch zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beitragen können. In Anlehnung an die Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft Kinder-und Jugendhilfe (AGJ) und der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter können dazu folgende Kriterien herangezogen werden:

Attribut Fragestellung
Kontrolle des Kontakts von Betreuer/-innen zu Kindern oder Jugendlichen Wird das Angebot durch eine oder mehrere Personen gestaltet?
Einsehbarkeit der Nähe eines Kontakts zu Minderjährigen Findet die Veranstaltung in einem geschlossenen oder in einem offen zugänglichen Raum statt?
Findet die Aktivität mit einem einzelnen Kind/Jugendlichen oder in einer Gruppe statt?
Häufigkeit der Aktivitäten Findet das Angebot einmalig oder regelmäßig statt?
Zeitliche Ausdehnung des Kontaktes Nimmt das Angebot kürzere (wenige Stunden) oder längere Zeit (Tage) in Anspruch?

Beim Ausdauersportteam Süßen e.V. sind derzeit folgende Tätigkeiten betroffen:

  • Montags-Bahntraining
  • Schwimmtraining
  • Donnerstags ProSpective-Training
  • Samstags Long-Run
  • MTB-Rad & Techniktraining

Die Verantwortlichen Personen in den oben genannten Tätigkeitsbereichen sowie eventuell zugehörige Übungsleiter und Betreuer legen der Vorstandschaft des AST Süßen e.V. in einem 5-Jahreszeitraum ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor.

Bestehende Angebote des Vereins werden jährlich in Bezug auf die Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft geprüft.

5.2     Beschwerdemanagement

Jedes Mitglied des Vereins und jeder, der die Angebote des Vereins in Anspruch nimmt hat das Recht, sich zu beschweren und/oder sich Hilfe zu holen.

Für den Schutz der Kinder und Jugendlichen ist der Gesamtvorstand des AST Süßen verantwortlich.

Beschwerden können persönlich oder an nachfolgende Adresse gerichtet werden:

  • E-Mail: christoph.mattes@ast-suessen.de

5.3     Qualifizierungsmöglichkeiten

Unser Ziel ist es, zum Schutz unserer Kinder, Jugendlichen und Verantwortlichen, alle Verantwortliche im Bereich des Jugendschutzes in unserem Verein zu sensibilisieren.

Jeder Verantwortlicher hat sich im Bereich der Prävention von (sexualisierter) Gewalt an Kindern und Jugendlichen zu schulen (siehe Verpflichtungserklärung).

Der Verein stellt ein Schulungsangebot zur Verfügung.

6      Gültigkeitsbereich- und Dauer

Das vorliegende Schutzkonzept gilt für alle Abteilungen des Ausdauersportteam Süßen e.V. und alle mit einbezogenen Kooperationspartnerschaften.

Das Konzept tritt durch Vorstandsbeschluss vom 01.06.2023 für den gesamten Verein und alle Abteilungen des Vereins sofort in Kraft.

Die Laufzeit des Konzepts ist unbegrenzt und wird in regelmäßigen Abständen, aber mindestens einmal im Jahr, auf Eignung und Anwendung geprüft und weiterentwickelt.

7      Anlagen

7.1     Verpflichtungserklärung

Für alle verantwortlichen Personen des AST Süßen gilt:

Wir setzen voraus, dass die Verhaltensregeln in unserem Verein für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen akzeptiert, das Handeln danach gerichtet und die Inhalte der folgenden Verpflichtungserklärung eingehalten werden:

  • Meine Arbeit mit den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Ich achte ihre Persönlichkeit, Rechte und Würde.
  • Ich werde das Recht des mir anvertrauten Menschen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art, ausüben.
  • Ich gestalte die Beziehungen zu den Kindern und Jugendlichen transparent in positiver Zuwendung und gehe verantwortungsbewusst mit deren individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz gegenüber anderen Menschen um.
  • Ich achte auf einen altersgerechten Umgang und Trainingsstil.
  • Ich setze mich dafür ein, dass das AST Süßen ein sicherer Ort für alle ist.
  • Ich bin mir bewusst, dass jegliche Form von sexualisierter Gewalt gegenüber Schutzbefohlenen oder Hilfebedürftigen disziplinarische und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen hat.
  • Nehme ich Grenzverletzungen wahr, bin ich verpflichtet, die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen einzuleiten. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.
  • Ich versichere, dass ich nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt (§§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234 bis 236 StGB) rechtskräftig verurteilt worden bin und auch insoweit kein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet worden ist.
  • Ich kenne die Verhaltensregeln für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen und halte mich an diese.
  • Ich wurde in Fragen des Kindes- und Jugendschutzes zur Prävention sexualisierter Gewalt informiert. Ich habe das Schutzkonzept gelesen und habe es verstanden.

Hiermit bestätige ich, dass ich die Verhaltensregeln für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen kenne und mein Handeln danach richte.

Ich habe die Inhalte der Verpflichtungserklärung aufmerksam zur Kenntnis genommen und verpflichte mich zur Einhaltung dieser Erklärung.

Ort, Datum: ____________________               Unterschrift: ____________________

7.2     Dokumentationsbogen für Verdachtsfälle

Um welchen Vorfall handelt es sich (Ort, Datum)
Wer hat etwas gesehen, erzählt oder miterlebt? (Name, Tel., Email, Adresse, Funktion)
Um welches Kind oder Jugendlichen geht es? (Name, Alter, Geschlecht)
Wer ist übergriffig geworden? (Name, Alter, Geschlecht, Gruppe, Funktion)
Wann ist es passiert? (Datum, Uhrzeit)
Was wurde über den Fall mitgeteilt?
Was wurde getan bzw. gesagt? Was ist konkret vorgefallen?
Mit wem wurde darüber hinaus über den Verdacht gesprochen? (Leitungen, Polizei etc.;

Je mit Datum und ggf. Uhrzeit)

Gibt es weitere Absprachen? Was folgt als Nächstes?

Übernommen aus: Owczarzak & Weyandt (2018)

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