Beitragsordnung des Ausdauersportteams Süßen e.V.
Stand: 1.1.2024
Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird auf geschlechtsbeschreibende differenzierte Anreden im Folgenden verzichtet.
§ 1 Beitragspflicht
Sämtliche Mitglieder des Vereins – mit Ausnahme der Ehrenmitglieder – sind beitragspflichtig.
§ 2 Fälligkeit
Der Jahresbeitrag ist am 01.04. des jeweiligen Jahres fällig. Bei Neueintritt während des Jahres bis zum 30.06. ist der gesamte Jahresbeitrag fällig. Ab 30.06. Ist der halbe Jahresbeitrag fällig – diese Beiträge werden manuell kurzfristig nach Eintritt in den Verein fällig.
Die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft ist mit einer Frist von drei Monaten nur zum 31.12. des betreffenden Jahres möglich – eine Rückerstattung von Beiträgen erfolgt daher in keinem Falle.
Verstirbt das Mitglied vor dem Beitragseinzug des betreffenden Jahres, wird kein Beitrag erhoben – verstirbt das Mitglied nach dem Beitragseinzug, wird der Beitrag nicht rückerstattet.
Für Startpässe für Triathlon und WLV, sowie Gebühren für den Zutritt in die Schwimmbäder fallen ggf. weitere Kosten an – diese werden manuell nach Bedarf erhoben und entsprechend mitgeteilt.
§ 3 Festgesetzte Beiträge
Die durch die Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge gelten ab 01, Januar des folgenden Jahres, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.
§ 4 Beitragseinzug
Für den Beitragseinzug muss dem Verein zusammen mit dem Mitgliedsantrag ein Lastschriftmandat (Sepa) erteilt werden.
Ändert sich die Bankverbindung, so ist das Mitglied zur rechtzeitigen Mitteilung an den Verein verpflichtet.
Folgende Kosten werden dem Mitglied in Rechnung gestellt:
- Erstellung einer Beitragsrechnung pro Jahr € 5,–
- Kosten bei Nichteinlösung einer Lastschrift, egal aus welchem Grund pro Fall € 5,–.
Die Bankverbindung des AST-Süßen für die Mitgliedsbeiträge lautet:
- Volksbank Göppingen
- IBAN DE24 6106 0500 0123 0810 09
- BIC GENODES 1VGP
§ 5 Höhe der Beiträge
Folgende Beiträge werden erhoben:
- Einzelbeitrag für eine erwachsene Person (ab Vollendung des 18. Lebensjahres): 45,– € p.a.
- Beitrag für ein Kind/Jugendlicher (ohne erwachsene Person im Verein) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs: 12,– € p.a.
- Beitrag für eine Familie (2 Erwachsene in Lebensgemeinschaft plus ggf. Kinder): 80,– € p.a.
- Single Beitrag für einen Erwachsenen mit einem oder mehreren Kindern: 55,– € p.a.
§ 6 Beitragsregularien
Zum 18. Geburtstag werden die Kinder/Jugendlichen angeschrieben – es wird die künftige Bankverbindung für die Abbuchung der nun fälligen Mitgliedsbeiträge erfragt.
Zudem erfragt der Verein, ob das Mitglied noch in Ausbildung ist. Als Ausbildung gelten Schule, Studium, Berufsausbildung, FSJ, BFD.
Trifft dies zu und wird dies mitgeteilt, so ist das Mitglied bis längstens zur Vollendung des 25. Lebensjahres beitragsmäßig als Jugendlicher eingestuft.
Trifft dies nicht zu, wird zur nächsten Fälligkeit der volle Beitrag für einen Erwachsenen erhoben.
Das Mitglied ist verpflichtet, die Beendigung einer Ausbildung dem Verein mitzuteilen.
Trifft die Voraussetzung für den Familienbeitrag aufgrund Trennung oder Ausscheiden aus dem Verein nicht mehr zu, muss diese Änderung ebenfalls rechtzeitig dem Verein mitgeteilt werden.