Jugendförderung

Jugendförderung

1 Präambel

Der Verein und die Vereinsjugend treten für einen manipulationsfreien Kinder- und Jugendsport und für Fairness im Sport ein. Sie verurteilen jegliche Form der Gewalt und des Missbrauchs, unabhängig davon, ob sie/er körperlicher, seelischer, sexueller oder anderer Art ist.

Die Jugendförderung hat zum Ziel, einen Anreiz für sportliche Aktivitäten für Kinder- und Jugendliche zu schaffen. Bei der Jugendförderung achtet der Verein darauf, dass im Jugendschutzkonzept gemachten Grundsätze des Vereins in Bezug auf Fairness, Wertschätzung, Toleranz und Ehrlichkeit geachtet und jederzeit eingehalten werden. Der in der Jugendordnung definierte Begriff der Jugend ist entsprechend anzuwenden.

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres gilt die aktuelle Leistungssportförderung des AST Süßen für Erwachsene.

§ 1 Allgemeine Zuschüsse und Förderungen

Jeder Jugendliche im Sinne der Jugendordnung hat, unabhängig des Alters, bei einer bestehenden Vereinsmitgliedschaft Anspruch auf die nachfolgend genannten Zuschüsse und Förderungen:

  • Teilnahme an allen dem Alter des Jugendlichen entsprechenden Trainingsangeboten des AST Süßen
  • Kostenübernahme für die Anmeldung von vom Verein vorab definierten Wettkämpfen in der Region
  • Kostenübernahme für Startpässe (DTU, WLV, WRSV)
  • Betreuung durch unsere ausgebildeten Vereinstrainer
  • Teilnahme an den AST-Vereinsmeisterschaften in den jeweiligen Altersklassen mit tollen Sachpreisen

§ 2 Spezifische Leistungssportförderung für Jugendliche

Jugendliche, die eine hohe sportliche Leistung erzielen, können zusätzlich zur allgemeinen Förderung (§ 1) eine spezifische Leistungssportförderung erhalten. Die spezifische Jugendförderung gilt für Jugendliche ab einem Alter von 14 Jahren. Die Förderung umfasst folgende Inhalte:

  • Grundausstattung Vereinskleidung
  • Kostenübernahme für die Erstellung und einjährige Begleitung eines individuellen Trainingsplans durch unseren Trainer
  • Prämien in Abhängigkeit der Platzierung bei offiziellen vom Verein definierten Wettkämpfen

Für die Aufnahme in die Leistungssportförderung gibt es zwei Kriterien:

  • Der zuständige Trainer empfiehlt den Jugendlichen für die Aufnahme in die Leistungssportförderung aufgrund guter und beständiger Leistung sowie einer regelmäßigen Teilnahme an den Trainings des AST Süßen
  • Regelmäßige Teilnahme an Wettkämpfen in der Region
  • Persönliche Bereitschaft des Jugendlichen für Weiterentwicklung

Die Leistungssportförderung gilt über einen Zeitraum von einem Jahr und kann anschließend verlängert werden. Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres wird die Leistungssportförderung automatisch aufgelöst und es gelten die Fördermöglichkeiten aus dem Erwachsenensport.