Es ist soweit: wir dürfen – unter bestimmten Voraussetzungen – wieder mit unserem Vereinstraining starten!
Hervorzuheben sind zu Beginn des Trainings die Maskenpflicht und die Abstandsregeln von 1,50m. Zusätzlich die maximale Gruppengröße von 10 Personen. Diese Gruppen werden zu Beginn des Trainings eingeteilt.
Starten werden wir ab kommendem Montag, 22.. Juni 2020.
Es gelten wieder die gewohnten Trainingszeiten und Treffpunkte.
Verhaltensregeln im Vereinstraining während der Corona-Pandemie
Unser Ziel ist es den Vereinszweck laut Artikel 2 Absatz 1 der Vereinssatzung auch während der Corona-Pandemie zu
erfüllen: „Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Sports. Der Vereinszweck wird insbesondere durch die
Förderung sportlicher Übungen und Leistungen verwirklicht.“
Konkret können wir mit den folgenden Verhaltensregeln das Vereinstraining in der freien Natur und in den
Sportstätten wieder in Gruppen aufnehmen und durchführen.
Es gelten die erlassenen Corona-Verordnungen der Landesregierung Baden-Württemberg, sowie die Empfehlungen
der Landesverbände Leichtathletik und Radsport.
Allgemeine Regeln für das Vereinstraining
• Von der Teilnahme am Vereinstraining ausgeschlossen sind Personen, die o aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen Symptome einer SARS-CoV-Infektion (Husten, Halsweh,
Fieber/erhöhte Temperatur ab 38°C, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, allgemeines
Krankheitsgefühl, Muskelschmerzen) aufweisen. o der Nachweis einer SARS-CoV-Infektion in den letzten 14 Tagen vorliegt. o in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer Person hatte, die positiv auf SARS-CoV getestet wurde. • Die Hygieneregeln (Handdesinfektion, Niesen/Husten in Armbeuge, etc.) sind einzuhalten. • Vor Trainingsbeginn tragen alle Teilnehmenden einen Mund-Nasen-Schutz und halten 1,5 m Abstand. • Während der gesamten Trainingsdauer ist ein Abstand von mindestens 1,5 m zwischen den Teilnehmenden
einzuhalten. • Vereinstraining ist nur in (mehreren) Kleingruppen von maximal 10 Personen möglich. • Für jede Trainingsgruppe ist ein Verantwortlicher zu benennen, der die Einhaltung der Regeln sicherstellt. • Erfasst und dokumentiert werden alle Teilnehmenden inkl. Kontaktmöglichkeit. • Beachtung der nachfolgenden Empfehlungen der Sportverbände aufgrund erhöhter Geschwindigkeit und
vermehrt auftretenden Aerosolen bei Ausdauerbelastungen. • In geschlossenen Räumen sind hochintensive Belastungen nicht erlaubt. • Generell wird die Mitnahme eines Handys mit aktiver Corona-Warn-App der Bundesregierung empfohlen.
Empfehlungen Laufen und Nordic-Walking
• Es wird empfohlen über den Abstand von 1,5 m hinaus beim Laufen oder Nordic-Walking nach vorn und
hinten einen Mindestabstand von 10 m einzuhalten. Auch beim Überholen ist ein Seitenabstand von 1,5 m
einzuhalten.
Empfehlungen Radfahren
• Es wird empfohlen über den Abstand von 1,5 m hinaus beim Radfahren nach vorn und hinten einen
Mindestabstand von 20 m einzuhalten. Auch beim Überholen ist ein Seitenabstand von 1,5 m einzuhalten.
Empfehlungen Gymnastiktraining mit festem Standort
• Für jede Person muss ein Platz von 10 m² (ca. 3,2m x 3,2m) zur Verfügung stehen. • In Sporthallen ist die Gruppengröße durch die verfügbare Fläche begrenzt. • In Sporthallen müssen die Teilnehmenden ein eigenes Handtuch oder eine Gymnastik-Matte mitbringen.
Stand : 17.06.2020