Jugendordnung

Jugendordnung des Ausdauersportteams Süßen

Präambel

Der Verein und die Vereinsjugend treten für einen manipulationsfreien Kinder- und Jugendsport und für Fairness im Sport ein. Sie verurteilen jegliche Form der Gewalt und des Missbrauchs, unabhängig davon, ob sie/er körperlicher, seelischer, sexueller oder anderer Art ist.

§ 1 Name und Mitgliedschaft

Alle Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und alle regelmäßig und unmittelbar in der Vereinsjugendarbeit tätigen Mitarbeiter /innen bilden die Vereinsjugend im Ausdauersportteam Süßen.

§ 2 Aufgaben und Ziele

Die Vereinsjugend ist jugend- und gesellschaftspolitisch aktiv. Sie will jungen Menschen ermöglichen, in zeitgemäßen Gemeinschaften Sport zu treiben. Darüber hinaus soll das gesellschaftliche Engagement angeregt, die Jugendarbeit im Verein unterstützt und koordiniert, und zur Persönlichkeitsbildung beigetragen werden.

Bei der Planung und Durchführung aller Aktivitäten sollen die Jugendlichen ihrem jeweiligen Entwicklungsstand entsprechend beteiligt werden.

§ 3 Rechte & Pflichten Jugendlicher

Jugendliche Mitglieder sind berechtigt, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen und das Wort zu ergreifen. Jugendliche unter 16 Jahren haben kein Stimm- und Wahlrecht, ausgenommen für die Wahl des Vorstands Jugend.

§ 4 Vereinsmitgliedschaft

Die Satzung des AST Süßen definiert den Erwerb der Mitgliedschaft:

Der Erwerb der Mitgliedschaft setzt einen Aufnahmeantrag voraus, der an den Vorstand zu richten ist (Nähere Einzelheiten können über die Beitragsordnung geregelt werden). Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschrift der gesetzlichen Vertreter, die gleichzeitig als Zustimmung zur Wahrnehmung von Mitgliederrechten und –pflichten gilt bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Minderjährige volljährig wird.

§ 5 Organe

Die Vereinsjugend besteht aus den nachfolgend genannten Organen:

  • Vorstand Jugend
  • Beisitzer Jugend
  • Jugendsprecher

§ 5.1 Aufgaben des Vorstands Jugend

De Vorstand Jugend wird gemäß der Satzung des AST Süßen über eine Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wahl findet auf der Mitgliederversammlung statt.

Der Vorstand Jugend ist stimmberechtigtes Mitglied im Vereinsvorstand und vertritt die Vereinsjugend nach innen und außen. Der Vorstand Jugend übernimmt üblicherweise folgende Aufgaben innerhalb des Vereins:

  • Vertretung der Vereinsjugend im Gesamtverein,
  • Vertretung der Vereinsjugend außerhalb des Vereines
  • Teilnahme an den Hauptausschuss-Sitzungen
  • Weiterentwicklung der Abteilung Jugend im Verein durch ein Gesamtkonzept
  • Ansprechpartner für Belange aus dem Jugendbereich aller Art
  • Beantragung von Zuschüssen für die Vereinsjugendarbeit
  • Qualifizierung der Jugendmitarbeiter/-innen durch Bekanntgabe von Weiterbildungsmaßnahmen
  • Planung von Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Sicherstellung des Informationsflusses an die Vereinsjugend
  • Sicherstellung des Informationsflusses an den Gesamtverein
  • Behandlung bzw. Delegation von Aufgaben und Fragen der Vereinsjugend, die nicht zweifelsfrei einem anderen Organ zugeordnet werden können
  • Organisation, Einladung und Leitung des Jugendausschusses

Die Sitzungen des Jugendausschusses finden nach Bedarf, mindestens aber einmal jährlich statt. Bei Bedarf können zu den Sitzungen des Jugendvorstandes zusätzlich weitere beratende Personen eingeladen werden.

§ 5.2 Aufgaben des Beisitzer Jugend

Der Beisitzer Jugend wird gemäß der Satzung des AST Süßen über eine Dauer von einem Jahr gewählt. Die Wahl findet auf der Mitgliederversammlung statt.

Der Beisitzer Jugend übernimmt üblicherweise folgende Aufgaben innerhalb des Vereins:

  • Vertretung des Vorstand Jugend in dessen Abwesenheit im Gesamtverein
  • Vertretung des Vorstand Jugend in dessen Abwesenheit außerhalb des Vereins
  • Ansprechpartner für Belange aus dem Jugendbereich aller Art
  • Planung von Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Sicherstellung des Informationsflusses an die Vereinsjugend
  • Sicherstellung des Informationsflusses an den Gesamtverein
  • Behandlung bzw. Delegation von Aufgaben und Fragen der Vereinsjugend, die nicht zweifelsfrei einem anderen Organ zugeordnet werden können
  • Behandlung von Aufgaben zur Unterstützung des Vorstand Jugend zur Weiterentwicklung der Abteilung Jugend
  • Teilnahme an den Jugendausschuss-Sitzungen
  • Freiwillige Teilnahme an den regulären Hauptausschuss-Sitzungen

§ 5.3 Aufgaben des Jugendsprechers

Das Organ des Jugendsprechers wird an der Jugendversammlung mit einer einfachen Mehrheit gewählt.

Der Jugendsprecher übernimmt üblicherweise folgende Aufgaben innerhalb des Vereins:

  • Ansprechpartner für die Jugend
  • Vertretung der Interessen der Jugend im Jugendausschuss
  • Impulsgeber für Weiterentwicklung der Abteilung Jugend im Verein
  • Sicherstellung des Informationsflusses an die Vereinsjugend

§ 6 Jugendausschuss

Der Vorstand Jugend leitet die Jugendausschusssitzungen, bei denen die Jugendarbeit geplant und koordiniert wird.

Der Jugendausschuss besteht aus dem Vorstand Jugend, dem Beisitzer Jugend und dem Jugendsprecher.

§ 7 Jugendkasse

Die Vereinsjugend ist verantwortlicher Empfänger der Zuschüsse für jugendpflegerische Maßnahmen.

Gelder, die das direkte und explizite Ziel haben, die Vereinsjugend zu fördern (Spenden, Sponsoring, Zuschüsse) dürfen nur für jugendpflegerische Maßnahmen verwendet werden.

Die Kasse wird im Gesamtverein verwaltet. Eine eigene Jugendkasse wird nicht verwaltet.

§ 8 Gültigkeit und Änderung der Jugendordnung

Die Mitgliederversammlung ist für den Erlass der Jugendordnung zuständig.

§ 9 Sonstige Bestimmungen

Sofern in der Jugendordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Vereinssatzung.

Die vorstehende Jugendordnung wurde am 1.7.2023 veröffentlich.

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